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Allgemeines



Qualitätssicherung

In regelmäßigen Abständen, aber mindestens zweimal im Jahr, werde ich Fortbildungen besuchen um noch besser in der Arbeit mit ihren Kindern zu werden. Sie dienen meiner Weiterbildung damit ich mit meinen Aufgaben wachse.

Kinderschutz

Tagesmütter und -väter haben im Sinne des § 8a SGB VIII als Erbringer von Leistungen einen besonderen Schutzauftrag. Bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) sollen sie eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Diese ist beim zuständigen Jugendamt oder einer vom Jugendamt beauftragten Stelle zu finden. Dort sind auch Notruf-Telefonnummern eingerichtet, die jederzeit erreichbar sind. Ich werde mit ihnen natürlich über Auffälligkeiten sprechen.

Zusammenarbeit mit den Eltern und Kooperationspartnern

Natürlich gibt es eine enge Zusammenarbeit mit ihnen, anderen Tagespflegepersonen und dem Jugendamt zum Wohle der Kinder. Ich möchte wenigstens 1-2 mal im Jahr einen Elternabend durchführen um Sorgen, Bedürfnisse und Jahresplanungen zu besprechen. Es wird auch Einzelgespräche geben wo ich gern mit ihnen über die Entwicklung ihrer Kinder sprechen möchte (Grenzsteine der Entwicklung). Das ist sehr wichtig da wir gemeinsam sehen, wo steht ihr Kind! Gerne halte ich die Entwicklungen, Tagesabläufe und besondere Augenblicke schriftlich fest. In unserem ersten Elterngespräch werde ich Sie nach einer Erlaubnis zum fotografieren ihrer Kinder fragen, damit ich auch schöne Fotos für Sie, in bestimmten Spiel- und Bastelsituationen aber auch in der Gruppe, machen kann. Selbstverständlich dienen diese Fotos nur für die Arbeit mit ihren Kindern und sind nicht für jedermann bestimmt. Der Austausch mit anderen Tagespflegepersonen erfolgt ebenfalls und ist auch eine willkommene Abwechslung um Ideen und Anregungen auszutauschen. Das Spielen mit anderen Kindern steht im Vordergrund. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihren Kindern & Ihnen.